Inhaltliche Änderungen:
- Umformulierung von § 5 (4), sodass Einreichungen von Anträgen und Bewerbungen auch über Antragsgrün möglich sind, nicht nur per E-Mail.
- In § 5 (6) "negativ festgestellt" -> nur "festgestellt", das Ergebnis kann sowohl positiv als auch negativ sein.
- Beschreibung der Aufgabe der Kassenprüfer:in nach § 8 (4) verschoben und erweitert
- Es können bis zu zwei Kassenprüfer:innen gewählt werden (z.B. eine Stellvertreter:in)
Nicht-inhaltliche Änderungen:
- § 5 (2) und § 5 (3) aus S1 kombiniert.
- § 7 (alt) wurde nach § 6 (neu) verschoben und umbenannt.
- Formatierung
Absätze müssen entsprechend noch umnummeriert werden.
